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   VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1396   

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https://dejure.org/2015,25282
VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1396 (https://dejure.org/2015,25282)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2015 - 6 CS 15.1396 (https://dejure.org/2015,25282)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2015 - 6 CS 15.1396 (https://dejure.org/2015,25282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Buchgrundstück; Grundstücksteilung; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Eigentümers eines mit einem Altenheim bebauten Grundstücks zu einem Straßenausbaubeitrag; Beurteilung der in das Grundbuch eingetragenen Teilung des Grundstücks als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; Teilung eines Grundstücks zur ...

  • rewis.io

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeitenbei Nichtvorliegen einer Teilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung des Eigentümers eines mit einem Altenheim bebauten Grundstücks zu einem Straßenausbaubeitrag; Beurteilung der in das Grundbuch eingetragenen Teilung des Grundstücks als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; Teilung eines Grundstücks zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 CS 12.970
    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1396
    Versagt er sich oder kann er keine vernünftigen Gründe nennen, so ist im Rahmen der Beweiswürdigung grundsätzlich ein Missbrauch im Sinn des § 42 AO anzunehmen (BayVGH, B.v. 20.08.2012 - 6 CS 12.970 - juris Rn. 8; VGH BW U.v. 28.02.2008 - 2 S 1946.06 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 6 CS 08.1760

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ablauf der Beschwerdefrist; Vorauszahlung; Aufstufung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1396
    Eine Ausnahme würde dann gelten, wenn durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans dem Grundstückseigentümer keinerlei ausbaubeitragsrechtlicher Sondervorteil mehr zukäme, wie es etwa bei der Festsetzung einer der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche der Fall wäre (BayVGH, B.v. 15.1.2009 - 6 CS 08.1760 - juris Rn. 12; vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 32).
  • VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2751

    Erschließungsbeitragsrecht; planerische Festsetzungen; keine Erschließung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1396
    Eine Begrenzung auf Teilflächen kommt in Betracht, wenn der Bebauungsplan Abweichendes festsetzt oder (ausschließlich) planerische Bestimmungen den Eindruck aufdrängen, bei dem einzelnen Buchgrundstück handle es sich ungeachtet der fehlenden formalen Trennung planerisch eindeutig um zwei voneinander völlig unabhängige Grundstücke (vgl. BayVGH, U.v. 19.12.2008 - 6 B 06.2751 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH, B. v. 9.7.2012 - 6 ZB 12.185 - juris Rn. 4; B. v. 14.8.2015 - 6 CS 15.1396 - juris Rn. 9; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 102, 103).
  • VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 14.00633

    Vorausleistung für einen Straßenausbaubeitrag - Missbrauch rechtlicher

    Ein gewichtiges Indiz für die Unangemessenheit der rechtlichen Gestaltung kann in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Gemeinde, Beiträge zu erheben und einem Grundstücksteilungsantrag gesehen werden (vgl. VGH München, B.v. 14.8.2015 - 6 CS 15.1396, juris Rn. 9).

    Versagt er sich oder kann er keine vernünftigen Gründe nennen, so ist im Rahmen der Beweiswürdigung grundsätzlich ein Missbrauch im Sinn des § 42 AO anzunehmen (vgl. VGH München, B.v. 20.8.2012 - 6 CS 12.79 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, U.v. 28.2.2008 - 2 S 1946.06 - juris Rn. 21, BayVGH, B.v. 14.8.2015 a. a. O.).

  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Beitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung beziehungsweise der Ankündigung der Gemeinde, einen Beitrag zu erheben, von einem Anliegergrundstück abgetrennt und einem Angehörigen übertragen wird und damit einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Beitragspflicht verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, Rn. 36, juris und Beschluss vom 14. Januar 1997 - 8 B 247/96, juris m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2017, aaO. und vom 28. Februar 2008 - 2 S 1946/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Juli 2016 - 6 B 15.1834 -, juris und Beschluss vom 14. August 2015 - 6 CS 15.1396 - und 6 CS 15.1399 -, vom 20. August 2012 - 6 CS 12.970 -, vom 9. Juli 2012 - 6 ZB 12.185 -, juris, Beschluss vom 25. April 2012, a.a.O.; sowie vom 10. September 2009 - 6 CS 09.551 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 7. Januar 2010 - 5 B 2516/09 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 17. November 2016, aaO., m.w.N, juris; vgl. zusammenfassend auch Driehaus , Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 17, Rn. 102f. ).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1834

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH, B. v. 9.7.2012 - 6 ZB 12.185 - juris Rn. 4; B. v. 14.8.2015 - 6 CS 15.1396 - juris Rn. 9; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 102, 103).
  • VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482

    Herstellungsbeitrag, Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (bejaht),

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (st. Rspr., etwa BayVGH, B.v. 09.07.2012 - 6 ZB 12.185 - juris Rn. 4; B.v. 14.08.2015 - 6 CS 15.1396 - juris Rn. 9).
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